Der „Beirat für historische Fahrzeuge“ war der große Wunsch vieler, engagierter Vertreter aus der gesamten Oldtimerszene.
Der entscheidende Faktor für das Zustandekommen eines derartigen Beirates, dass war aber letztendlich Dipl. Ing. Heinz Lukaschek in seiner Funktion als zuständiger Mitarbeiter im BMVIT, und dafür ist ihm die gesamte Oldtimerszene bis heute zu Dank verpflichtet.
Hat sich doch dieser Beirat innerhalb der letzten 25 Jahre, zu dem Österr. Forum für alle Oldtimer-Belange schlechthin entwickelt.
Kein einziges Regulativ (der letzten 25 Jahre) im Bereich hist. Fahrzeuge, das nicht über den „Beirat“, und das auf überaus demokratische Weise, unter Einbindung der gesamten Oldtimerszene, erarbeitet wurde. In einem Land, in dem normalerweise ausschließlich „ parteipolitische Funktionäre“ das Sagen haben, eine mehr als demokratische Einrichtung. Dafür sollte man Herrn Dr. Wilhelm Kast und seinen Mitarbeitern eigentlich dankbar sein.
In approbierten Liste des BMVIT, sind auf über 100 Seiten auch alle „österr. Bestimmungen für erhaltenswürdige Fahrzeuge“ ausgelistet. Ja, und dann wurde in dieser Liste auch noch die Zusammensetzung des Beirates und eine klare Definition, betreffend historische Fahrzeuge eindeutig und zweifelsfrei festgeschrieben.
„ Die Hauptbaugruppen der historischen Fahrzeuge müssen im Originalzustand erhalten sein.“
Und das alles bereits vor rd. einem viertel Jahrhundert, nachzulesen in den diversen Erlässen, betreffend hist. Fahrzeuge aus den Jahren 1995, 1996, 1998 und 2006. Alle auch heutigen Bestimmungen hätte schon die letzten 20 Jahre vollzogen werden müssen.
So wirklich neu seit 2018 ist nur die verpflichtende Vorlage des jeweiligen Genehmigungs-Dokumentes, im Zuge einer § 57a-Überprüfung.
Die Zielsetzung der Vorlage des Genehmigungs-Dokumentes im Zuge der §57a-Überprüfung ist, einerseits um dem ermächtigten Organ (das ist der Prüfer vor Ort) die tägliche Arbeit zu erleichtern, und andererseits um eine eindeutige und zweifelsfreie Basis, für die durchzuführende Überprüfung zu schaffen.
Abschließend sollte man vielleicht noch erwähnen, dass sich die gesamte „Oldie-Szene“, den sprichwörtlichen „Haxen“ ausgerissen hat, um eine eigene Kennzeichnung für ihre Fahrzeuge zu erhalten, wobei von Beginn an klar war, ein spezielles Oldtimer-Kennzeichen sollte es schon wegen der österr. Wechselkennzeichen-Lösung, auf keinen Fall werden.
Dass das rote Pickerl jetzt einen 2-jährigen Prüfintervall hat, wurde in der gesamten Szene positiv aufgenommen. Apropos erwähnen, Eurotax hat nicht nur die „approbierte Liste“ eingestellt, sondern aufgrund eines Konzern-Beschlusses weltweit alle Printprodukte aus ihrem Programm genommen. Diese Entscheidung war es dann auch schlussendlich, die zur Gründung des KHMÖ „Kuratorium Historische Mobilität Österreich“ als überparteilicher Herausgeber der approbierten Liste geführt hat.
Diese Liste ist und war auch immer weit, weit mehr als die simple Auflistung von 30 Jahre alten Fahrzeugen. Diese Liste ist mittlerweile so etwas wie das größte Gesamtwerk einer knapp 130-jährigen Automobilgeschichte. Kaum ein ernstzunehmender SV, das BMF, der Zoll und natürlich auch die Genehmigungsbehörden, die in ihrem täglichen Arbeitsablauf, nicht die Hilfe dieser Liste in Anspruch nehmen.
Es stimmt auch nicht, dass ein Ausdruck (Bestätigung) aus der approbierten Liste, bei einer Eintragung/Genehmigung als hist. Fahrzeug, bei der Behörde zwingend vorgelegt werden muss.
Da gibt es die unterschiedlichsten Möglichkeiten, wie die Vorlage von:
alten Fahrzeug-Papieren,
technischen Werksunterlagen,
„Geburtsurkunde“ der Fahrzeug-Hersteller,
Gutachten eines einschlägig spezialisierten Sachverständigen nach 17/47,
bereits bei der Prüfstelle eingespeicherte techn. Daten eines vergleichbaren Fahrzeuges,
Bestätigung/Auszug aus der approbierten Liste,
um den jeweils historisch korrekten Zustand eines Fahrzeuges nachzuweisen.
In Deutschland gibt es mit dem „Parlamentskreis Automobiles Kulturgut“ ein mit unserem Beirat durchaus vergleichbares Instrumentarium und andererseits braucht es für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer nach§ 23StVZÖ, ein entsprechendes Gutachten. Das machen dort aber ausschließlich die verschiedenen TÜV´s und die DEKRA.
Europa beneidet uns um unser Instrumentarium um Oldies als Kulturgut auf Österreichs Straßen zu erhalten. Dazu ist aber auch der Zusammenhalt der ganzen Szene erforderlich.
Komm. Rat Franz R. Steinbacher