Seit letzter Woche, kursieren in Social Media Kanälen „Schreckensmeldungen“ zum Thema Verschrottung von historischen Fahrzeugen. Der Hintergrund zu diesen "Fake-News" ist politisch motivierte Panikmache.
Untenstehend einige sachbezogene Fakten aus einer Pressemeldung und Quellen auf EU-Ebene.
„Aktuell kursieren im Netz einige absurde Berichte, häufig basierend auf einem Beitrag auf „freiewelt.net“, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um die Verschrottung historischer Fahrzeuge anordnen zu können. Zu diesen Aussagen hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller heute im Rahmen nachfolgender Pressemitteilung geäußert.
PM: Vermeintliche EU-Anordnung zur Oldtimerverschrottung ist politisch motivierte Fake-News (Meldung von MdB Carsten Müller)
Berlin, 1. Dezember 2023. Zu den im Netz kursierenden absurden Berichten, wonach die Europäische Union Regelungen schaffe, um Oldtimer verschrotten zu können, erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Rechtsausschuss, der Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die gegenwärtig im Netz kursierenden absurden Berichte, über eine drohende europäische Anordnung zur Verschrottung von Oldtimern sind schlichtweg falsche und unzutreffende Fake-News. Das Gegenteil ist im Entwurf zur Neugestaltung der EU-Altfahrzeug-Richtlinie der Fall. Das in den Fake-News-Beiträgen absichtlich grobe Entstellen der Inhalte des europäischen Papiers basiert auf der rein politisch motivierten Panikmache des Verfassers, der der Ehemann der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der AfD-Bundestagfraktion ist. Es wird gezielt Stimmung gegen die EU gemacht. Abgeordnete der AfD-Fraktion waren bei der Diskussion zum Thema im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag anwesend, beteiligten sich aber inhaltlich nicht.
Tatsache ist, die Europäische Union handelt exakt gegenteilig zu den haltlosen Behauptungen in den Beiträgen. Die Verfasser des Verordnungsentwurfs klammerten bewusst Oldtimer aus dem Anwendungsbereich aus, indem sie historische Fahrzeuge im Kapitel 1, Artikel 2, Nr. 2d explizit in die Ausnahmen aufgenommen haben. Richtig ist auch, die Oldtimerszene bringt sich von Beginn konstruktiv in die Erarbeitung des Vorschlags ein, denn die Definition historischer Fahrzeuge ist im Verordnungsentwurf noch zu eng gefasst. Zu überarbeiten sind etwa auch Regelungen zu Ersatzteilen oder enthaltende bürokratische Hürden. Aber daran arbeiten wir weiter gemeinsam und abgestimmt auf nationaler und europäischer Ebene und so lange die Debatten zum Vorschlag in den europäischen Gremien geführt werden. Das wird auch im kommenden Kalenderjahr der Fall sein. Niemand muss die Verschrottung seines Liebhaberfahrzeugs auf Grundlage der noch final zu gestaltenden Verordnung befürchten.“
Die Europäische Kommission hat am 13. Juli 2023 den „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG“ [COM (2023) 451 final] veröffentlicht. Die Überarbeitung der Verordnung zielt darauf ab, die Ressourcen zu schonen und die Rohstoffe der Automobilindustrie effizienter zu nutzen. Die Wiederverwertung von Fahrzeugen soll nachhaltig verbessert werden. Historische Fahrzeuge sind von der Verordnung ausgenommen.“
Wir haben uns mit dem Thema im Oldtimer-Weltverband FIVA intensiv befasst, da es bereits in der Vergangenheit mit der bestehenden ELV Richtlinie vereinzelt zu problematischen Auslegungen in den Mitgliedstaaten der EU kam.
Es gibt auch eine öffentliche Anhörung der EU Kommission, siehe hierzu auch die nachfolgenden Stellungnahmen:
ec.europa.eu/info/law/better-r...
ec.europa.eu/info/law/better-r...
Bei den seit 2007 in Deutschland eingerichteten Umweltzonen gelten für Oldtimer-Fahrzeuge mit H-Kennzeichen sowie 07er-Kennzeichen Ausnahmeregelungen. Gemäß dieser Regelungen gelten diese Ausnahmen auch für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Wir empfehlen ausländischen Oldtimerfahrern dies mit einer FIVA ID Card zu belegen, oder mit der roten §57a Plakette (Anmerk.:), allerdings sind die zuständigen Behörden hier sehr großzügig, so dass der Nachweis der 30 Jahre Altersgrenze genügt (Kopie der Zulassungsbescheinigung).
Detaillierte Infos zu den Deutschen Umweltzonen hat der ADAC hier zusammengestellt:
www.adac.de/verkehr/tanken-kra...
Siehe auch die Übersicht der Plaketten für Fahrzeuge aus dem Ausland
assets.adac.de/image/upload/v1...
Siehe hier speziell auch den Hinweis für Oldtimer:
"Freie Fahrt für Oldtimer : Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein „H“ (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes „07“ -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen auch ohne Plaketten befahren. Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen „H“ -Kennzeichens bzw. der roten „07“-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht akzeptiert werden unpassende Umbauten - ausgenommen „zeitgenössische“ Umbauten.
Anmerk.: D.h. da die österreichische rote §57a Plakette als Äquivalent einer Kennzeichnung als "Historisches Fahrzeug" anzusehen ist, sollte diese auch zum Befahren von Umweltzonen gelten.
Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern – siehe www.fiva.org. Eine Kopie der nationalen Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen."
Im benachbarten Ausland (Benelux, Frankreich, Österreich, Schweiz sowie den östlichen Ländern) konnten die europäischen Oldtimer-Verbände Fahrteinschränkungen für Oldtimer jahrelang erfolgreich vermeiden, doch dies ist zunehmend nicht mehr der Fall. Leider sind diese Umweltzonen im europäischen Ausland zudem nicht einheitlich geregelt und leider gibt es daher auch keine einheitlichen Ausnahmeregelungen für Oldtimer-Fahrzeuge. Die Vorlage einer FIVA Identity Card ist unserer Erkenntnis nach keine Option, um in die entsprechenden ausländischen Umweltzone einfahren zu dürfen. Je nach Stadt oder Gemeinde gibt es aber Ausnahmen zum Beispiel für Touristen oder Hotelgäste. Eine Übersicht der aktuellen Regelungen finden Sie auf der Seite urbanaccessregulations.eu/. Hier sollte man sich vor eine Reise ins Ausland erst informieren, welche Einfahrtsregelungen bestehen und ob es Ausnahmen für Oldtimerfahrzeuge gibt. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit den europäischen Partnerverbänden, streben wir einheitliche Ausnahmen an, aber aktuell ist dies nicht der Fall, so dass wir Ihnen die Recherche nicht ersparen können.“
Quelle: ADAC
Historische Fahrzeuge und ihre zukünftige Bedeutung
Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich und dessen Beiräte ÖAMTC, ARBÖ, Bundesinnung der Fahrzeugtechnik, Bundesgremium Fahrzeughandel, Kfz-SV-Union und eFuel alliance Österreich bekennen sich zu einer nachhaltigen Entwicklung der Mobilität in Österreich.
Kraftfahrzeuge haben ohne Zweifel die ökonomische und gesellschaftliche Entwicklung von Beginn des 20.Jahrhunderts bis jetzt wesentlich beeinflusst. Das breite Spektrum historischer Fahrzeuge – von Motorrädern, Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Autobussen bis hin zu Traktoren und sonstigen Nutzfahrzeugen – hat somit zu Recht seinen Stellenwert als schützenswertes Kulturgut. Neben dieser Bedeutung als Teil des kulturellen Erbes sind alle Aktivitäten zum Betrieb und Erhalt der historischen Fahrzeuge in Österreich ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor. Es sind dadurch auch positive Auswirkungen für Staat und Gesellschaft gegeben.
Historische Fahrzeuge haben jedenfalls neben dem Mindestalter von 30 Jahren einen historisch korrekten und überdurchschnittlich guten Fahrzeugzustand aufzuweisen.
Sie sind als Liebhaberfahrzeuge nicht zur täglichen Verwendung bestimmt und haben damit eine Sonderstellung gegenüber den sonstigen in Verwendung befindlichen Fahrzeugen.
Die Geschichte der Mobilität muss als rollendes Kulturgut jetzt und für zukünftige Generationen erlebbar bleiben. Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich und dessen Beiräte stehen dafür, dass das historische Fahrzeugwesen auch in der zukünftigen rechtlichen und faktischen Gestaltung der Mobilität seinen Stellenwert erhält.
I. Das historische Fahrzeug als rollendes Kulturgut
1. Typisierung und Zulassung als historisches Fahrzeug
Zur Abgrenzung gegenüber Alltagsfahrzeugen und für die leichte Erkennbarkeit der Sonderstellung als erhaltenswürdiges Kulturgut war die rechtliche Regelung und Einführung der gesonderten („roten“) §57a Plakette für historische Fahrzeuge im Jahr 2018 ein wesentlicher Meilenstein. Dabei wurden auch die speziellen Vorschriften hinsichtlich Originalität und Fahrzeugzustand nochmals präzisiert. Ergänzend stellt die Approbierte Liste Historische Fahrzeuge des Bundeministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, (operativ bearbeitet im Beirat für historische Fahrzeuge) seit mittlerweile zwei Jahrzehnten einen weiteren wichtigen legistisch verankerten Eckpfeiler dar, um gebrauchte Fahrzeuge von Kulturgut deutlich abzugrenzen. Die klaren rechtlichen Voraussetzungen für den Eintrag „historisch“ in die Fahrzeugpapiere (geregelt im KFG 1967), und die Rahmenbedingungen für den Betrieb auf Österreich Straßen (wie z.B. in Form von Fahrbeschränkungen von 120 Tagen für historische PKW bzw. 60 Tagen für historische Motorräder), sowie die Dokumentation durch das Führen fahrtenbuchartiger Aufzeichnungen, sind Garant, um auch in Zukunft historische Fahrzeuge für künftige Generationen „erfahrbar“ zu erhalten.
2. Unterstützung, Engagement und Förderung des historischen Fahrzeugwesens
Das ehrenamtliche Engagement für das historische Fahrzeugwesen ist der Träger, um den Erhalt und Betrieb historischer Fahrzeuge zu gewährleisten. Die österreichischen Oldtimer-Clubs, Oldtimer-Vereine, Marken-Clubs, Fahrzeug-Museen und sonstigen Interessengruppen, die sich für eben diesen Erhalt und Betrieb historischer Fahrzeuge und damit die Bewahrung des gemeinsamen Kulturgutes einsetzen, müssen deshalb besondere Beachtung und Unterstützung erhalten. Das Engagement dafür, die fast zur Gänze gemeinnützige Tätigkeit und die unzähligen ehrenamtlich oder individuell freiwillig erbrachten Leistungsstunden müssen auch in Zukunft die angemessene und verdiente Anerkennung erhalten.
Darüber hinaus ist auch mittel- und langfristig durch adäquate Anreize dieses Engagement in der Zukunft sicherzustellen und damit zwingend auch die Jugend- und Nachwuchsarbeit forciert zu fördern.
Das besondere handwerklich-technischen Know-How zur Beherrschung der historischen Technik droht ebenfalls verloren zu gehen. Hier sind dringend im Zusammenwirken von Politik, Interessenvertretungen, Betrieben und Ausbildungsstätten Maßnahmen zum Erhalt dieses technischen und handwerklichen Wissens zu setzen. Der gesamte Bereich der laufenden Wartung bis hin zu Restaurationsarbeiten bedingt ein komplexes Zusammenwirken unterschiedlicher Gewerke (“vom Motor- und Vergaser- Spezialisten bis hin zum Sattler und Lackierer”). Gerade im Lichte der rasant einsetzenden Veränderung der für Mobilität eingesetzten technischen Basis muss dieses auch kulturhistorisch relevante Wissen erhalten bleiben.
Die historische Bedeutung von Kraftfahrzeugen für die gesellschaftliche, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklungsgeschichte ist wohl unbestritten. Es sind dabei nicht nur die technischen Aspekte im Sinne von Innovation und technologischem Fortschritt, sondern vor allem auch die massiven Auswirkungen auf die Gesellschaft und die einzelnen Menschen relevant. Beispiele dafür sind die erstmals geschaffene Möglichkeit individueller Mobilität für die Mehrheit der Bevölkerung, damit verbundener Anstieg des Wohlstandes und ein jahrzehntelang optimistischer Blick in die Zukunft. Die wissenschaftliche Bearbeitung und kritische Dokumentation dieses über ein Jahrhundert so wichtigen Segmentes der Menschheitsgeschichte soll jedenfalls zeitnah gefördert und forciert werden, solange die notwendigen Informationen noch authentisch zugänglich sind.
(Eckdaten zu Einstelllungen zu historischen Fahrzeugen und deren sozioökonomischen Bedeutung finden sich u.a. in der Studie „Oldtimer in Österreich“, 2022 – Mag. Christian Schamburek, in der Beilage)
II. Notwendige Rahmenbedingungen im Lichte aktueller Entwicklungen
1. Umwelt und Verkehr
Im Sinne der Interessenabwägung zwischen Umwelt und Verkehr werden auf Basis unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen Fahrbeschränkungen bzw. Fahrverbote verfügt. Hier sind die sehr niedrigen durchschnittlichen Fahrleistungen historischer Fahrzeuge zu berücksichtigen (lediglich ein Anteil von 0,3% von historischen PKW bezogen auf die Gesamtfahrleistung aller in Österreich zugelassenen PKW, Quelle: „Oldtimer in Österreich“, 2022 – Mag. Christian Schamburek)
Das führt zu Emissionen, die im Vergleich zum gesamten Verkehr praktisch vernachlässigbar sind. Während aufgrund dieses Umstandes bereits Ausnahmen von IG-L Fahrbeschränkungen auf Landesebene praktisch vollständig existieren, fordert das KHMÖ die Verankerung dieser Ausnahmen analog auch auf Bundesgesetzebene.
Allerdings bedrohen auch etwaige Fahrverbotsentscheidungen auf regionaler oder Gemeindeebene die widmungsgemäße Nutzung historischer Fahrzeuge (wie z.B. auch die öffentliche Präsentation des automobilen Kulturguts). Das KHMÖ fordert deshalb, die kulturelle Bedeutung historischer Fahrzeuge auch bei lokalen Regelungen zu berücksichtigen (im Sinne angemessener Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge bei möglichen Fahrverboten).
(Beispielsweise seien hier auch aktuell Fahrverbote in Westösterreich für Motorräder ab einer “Lärm-Obergrenze” genannt, wobei die spezielle Situation historischer Motorräder unbedacht blieb)
Durch unterschiedliche Entwicklungen in den europäischen Ländern wäre darüber hinaus eine koordinierte und abgestimmte rechtliche Behandlung historischer Fahrzeuge auf europäischer Ebene zweckmäßig. Österreich sollte mit seinen hohen und bewährten Standards auch auf europäischer Ebene als Vorbild für einen angepassten Rechtsrahmen dienen, um unangemessene Nutzungseinschränkungen für historische Fahrzeuge zu verhindern.
2. EU-Klimapolitik und das historische Fahrzeugwesen
Die Pläne der EU zur Reduktion der CO2-Emissionen (insbesondere auch im Bereich Verkehr) sind konkret vorhanden. Hier ist bei der formalen Konkretisierung ähnlich wie in der innerstaatlichen Rechtssetzung darauf zu achten, dass für das historische Fahrzeugwesen angemessene Ausnahmen beschlossen werden. Gerade in Europa kommt dem historischen Fahrzeugwesen eine ganz besondere kulturelle und historische Bedeutung zu! Und auch hier gilt: Historische Fahrzeuge sind aufgrund der geringen Nutzung wohl auch europaweit nur für rund 0,3% der CO2 Emissionen im Straßenverkehr verantwortlich.
Im Übrigen ist das KHMÖ überzeugt, dass durch einen verstärkten Fokus auf neue weitere Technologien wie synthetische Kraftstoffe (eFuels) eine vernünftige umweltgerechte Alternative zu fossilen Kraftstoffen (noch dazu unter Nutzung der bestehenden Tank-Infrastruktur) für den Betrieb historischer Fahrzeuge geschaffen werden kann.
III. Ausblick auf die weitere Entwicklung
1. Treibstoff für historische Fahrzeuge
Wie schon erwähnt sieht das KHMÖ mittel- und langfristig den Einsatz synthetischer Treibstoffe (eFuels) als sinnvollen und klimafreundlichen Ersatz für die aktuellen “fossilen”. Hier wird interessenpolitisch ausschließlich der Einsatz für historische Fahrzeuge forciert, denn dafür gibt es nach aktuellem Wissensstand keine andere klimaneutrale Alternative. Jedenfalls kann dadurch auch langfristig gewährleistet werden, dass historische Fahrzeuge klimaneutral betrieben werden können!
2. Zusammenarbeit mit der Politik
Die weitere Entwicklung bringt eine Vielzahl neuer Herausforderungen, die nur gemeinsam in Abstimmung mit den politischen Entscheidungsträgern positiv zu bewältigen sind. Als Beispiel sei nur der rasante Entwicklungsschub beim Einsatz neuer Antriebssysteme, aber vor allem auch der Digitalisierung der Fahrzeuge genannt. Auch wenn der Einsatz vollkommen autonom fahrender Kraftfahrzeuge noch mehrere Jahre nicht umgesetzt sein wird, kommt hier eine praktische, aber auch legistische Herausforderung auf den Gesetzgeber zu, sinnvolle Regelungen für das “Miteinander” zu treffen.
Um den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen zu begegnen, setzen wir uns als KHMÖ daher dafür ein, zwischen Politik und den Vertretern des historischen Fahrzeugwesens einen übergreifenden Dialog zum Entwurf neuer Regelungen zu initiieren. Der bewährte österreichische Weg einer breiten Abstimmung mit Experten (wie im Beirat historische Fahrzeuge schon in der Vergangenheit als richtungsweisende Plattform praktiziert) muss weiter ausgebaut werden. Einerseits bringt das KHMÖ die gebündelte Expertise im Rahmen der Gesetzesbegutachtung ein, andererseits ist der Dialog im Vorfeld bei der Konzeption von Gesetzen, Verordnungen und Erlässen weiter zu verstärken.
Deutschland, Italien und Wissenschaftler wollen alternativen Technologien Chance geben - es scheint als erwachen vernünftige sachbezogene Kräfte und kehren zu einem technologieoffenen Ansatz zur Lösung zukünftiger Mobilität zurück.
Die eFuel Alliance Österreich freut sich über aktuelle Stellungnahmen der deutschen und italienischen Regierung gegen den Vorweg-Verzicht auf wichtige Technologien im Kampf gegen die Erderwärmung. Italien fordert ein Fenster von 10% für alternative Technologien, der deutsche Verkehrsminister fordert, dass die Grenzwerte auch mit eFuels erreicht werden können müssen.
„Es wird deutlich, dass die negativen Folgen des Technologiekahlschlags in der dem Beschluss zugrundliegenden Evaluation kleingeredet wurden. Nicht bewertet wurde das Schlittern von einer Abhängigkeit (Energie) in die andere (Rohstoffe). Das Klimaziel 2030 rückt in weite Ferne, wenn in einem Aufwaschen Hybride, Biosprit und eFuels verboten werden. Wir brauchen den vollständigen Instrumentenkasten, um das hochgesteckte Ziel (minus 55% bis 2030) zu erreichen“, sagt der eFuel-Alliance Geschäftsführer Stephan Schwarzer.
„Auch die Wissenschaft hat in den letzten Tagen immer eindringlicher vor dem Schuss ins eigene Knie gewarnt. Elektroautos emittieren unter Realbedingungen mehr CO2 als eFuel-betriebene Fahrzeuge: Der Strom kommt bei Stromknappheit vom jeweils schmutzigsten Kohlekraftwerk, der Großteil der Batteriezellen wird in China mittels Kohlestrom gefertigt. Von einem Rückzug aus Kohlestrom ist in China nicht die Rede, ständig kommen neue Kohlekraftwerke dazu, wie gestern neuerlich in den Medien berichtet wurde. Der österreichische Strommix hilft uns hier nicht, denn es wird für die Millionen E-Autos, die ans Stromnetz angeschlossen werden sollen, der Import aus den Nachbarländern ausgeweitet werden müssen“, argumentiert der Energieexperte.
„Keine Technologie soll ausgespart werden, wenn es darum geht Millionen Tonnen CO2-Emissionen einzusparen“, erklärt eFuel-Vorstandsvorsitzender Jürgen Roth. „Die eFuels stehen heute dort, wo die Photovoltaik im Jahr 2002 stand, sie brauchen die gleiche Förderung wie seinerzeit der Sonnenstrom. Aktuell fahren in Österreich nach vielen Jahren der Förderung rund 2% der Autos elektrisch. Bis 2030 bleiben sie ein Minderheitenprogramm und werden nicht substanziell zum 2030-Ziel beitragen. Jetzt die Notbremse zu ziehen ist besser erst als bei der Evaluierung 2026, denn der Zeitverlust ist bis 2030 nicht mehr aufzuholen“, so Jürgen Roth.
Quelle: eFuel Alliance Österreich
ÖBB-Postbus-Lehrlinge verleihen Kugel-Porsche neuen GlanzNach dem Puch 500 verhelfen nun insgesamt 13 junge Kollegen aus den Postbus-Werkstätten Linz, Steyr und Salzburg einem wahrhaft kultigen Fahrzeug vom Typ VW Käfer, Baujahr 1965 zu neuem Glanz.Fahrzeug wird in seine Einzelteile zerlegt Mit dem Start der Restaurierungsarbeiten in der Postbus-Werkstätte Linz wird das Fahrzeug in einem ersten Schritt von den Lehrlingen komplett in seine Einzelteile zerlegt. Die weiteren Arbeitsabläufe folgen nach einem detailliert ausgearbeiteten Ablaufplan und sind von den Fachkräften von morgen innerhalb vorgesehener Zeitfenster eigenständig zu erledigen. In den nächsten Wochen werden die Karosserie, Türen, Achsen, Bremsen, der Motor, die Kupplung und das Getriebe sowie sämtliche Anbauteile unter Aufsicht und Anleitung der Lehrlingsausbilder bzw. Meister fachgerecht aufbereitet, originalgetreu restauriert und instandgesetzt. Im Frühjahr 2023, wenn alle Teile so weit sind, dass sie wieder zu einer Einheit zusammengebaut werden können, finden sich die Lehrlinge wieder in der Postbus-Werkstätte in Linz ein, wo auch der gemeinsame Zusammenbau der rollenden Ikone erfolgt. Innovative Ausbildungsprogramme sind Magnete für junge Menschen
„Um als Arbeitgeber attraktiv zu sein und den Fachkräften für morgen etwas bieten zu können, ist Kreativität in der Ausbildung gefragt. Innovative Lehrlingsprojekte wirken dabei wie Magnete auf junge Menschen, die gerade auf der Suche nach einer attraktiven Ausbildung sind. Das konnten wir bereits mit dem Projekt „Puch 500“ im Westen Österreichs zeigen. Wir konnten so alle offenen Lehrstellen für 2022 besetzen“, sagt Postbus Vorstand Alfred Loidl. Aktuell werden 40 Lehrlinge gesucht. Aufgrund der großen Nachfrage geht das Projekt – mit Standortwechsel – nun in Verlängerung.
„Mit solchen spezifischen Projekten wollen wir den jungen Menschen, die bei uns gerade eine technische Lehrausbildung absolvieren, ein fundiertes Fachwissen in Bezug auf eine komplette Fahrzeugzerlegung mit Bauteilinstandsetzung bis hin zum fertigen Ergebnis in Form eines komplett restaurierten Fahrzeuges näherbringen. Zudem ermöglichen wir den jungen Kollegen damit ein cooles, bundesländerübergreifendes Miteinander und Wertschätzung des Unternehmens gegenüber den jungen Menschen“, ergänzt Postbus-Regionalmanager Peter Schmolmüller, als Organisator des Projektes. Quelle: ÖBB Presse
Ein Kernthema in der Oldtimerszene ist die Nachwuchspflege. Hier hat die ÖBB in ihrer Lehrlingsausbildung ein tolles Projekt iniitiert. Vielleicht bleibt der Szene einer der jungen Lehrlinge erhalten.ÖBB: Puch 500-Oldie erstrahlt für guten Zweck in neuem Glanz
Planen, tüfteln, schrauben, spachteln und montieren lautete in den vergangenen Monaten das Motto in den ÖBB Postbus-Werkstätten in Wolfurt, Innsbruck und Zell am See. Allerdings nicht an großen Bussen, sondern an einem kleinen Oldtimer. Grund dafür war das erste bundesländerübergreifende Lehrlingsprojekt der ÖsterreichischenPostbus AG mit dem geschichtsträchtigen Namen „Puch 500“. Die Idee hatte dasÖBB Postbus Regionalmanagement West ins Leben gerufen: Die Lehrlinge aus den Werkstätten Zell am See, Innsbruck und Wolfurt haben unter der fachkundigen Anleitung ihrer Lehrlingsausbilder einenPuch 500 Oldtimer, Baujahr 1971 - im Volksmund liebevoll „Puch-Schammerl“ -, von Herbst 2021 bis Sommer 2022originalgetreu restauriert. Wichtig dabei war, dass jede Postbus-Werkstätte klar definierte Aufgaben innerhalb der vorgesehenen Zeitfenster eigenständig zu erledigen hatte, die von den Lehrlingen vor Ort Schritt für Schritt abgearbeitet wurden. Die restaurierten Einzelteile wurden schließlich im Sommer 2022 von den Lehrlingen gemeinsam in Innsbruck zu einem kompletten Fahrzeug zusammengesetzt.
Erlös für Top-restaurierten Oldie kommt LICHT INS DUNKEL zugute
Mittlerweile erstrahlt der Oldtimer für einen guten Zweck in neuem Glanz. Das Top-restaurierte historische Fahrzeug wurde in der ÖBB-Unternehmenszentrale am Hauptbahnhof in Wien symbolisch an LICHT INS DUNKEL-Geschäftsführer Mario Thaler und den LID-Verantwortlichen des ORF, Pius Strobl,übergeben.
Die Freude über das Vorzeigeprojekt und das Schmuckstück für die Versteigerung war auf allen Seiten groß:
ÖBB CEO Andreas Matthä:„Ich bin begeistert, was unsere Lehrlinge hier geschaffen haben. Die Arbeit an diesem nun wie neu glänzendenPuch500 zeigt mehr als deutlich, welch hohes Ausbildungsniveau den Lehrlingen beim ÖBB-Konzern geboten wird. Das setztnatürlich eineninteressierten und ambitionierten Nachwuchs voraus.Es zeigt aber auch, dass wir kreative und engagierte Führungskräfte haben, die die Lehrlingsausbildung spannend gestalten.Ganz besonders freut es mich, dass wir als langjähriger Partner von LICHT INS DUNKELzum runden Geburtstag mit diesem großartigen Schmuckstück Gutes tun können und jenen helfen, die wirklich Hilfe benötigen.”
Pius Strobl, Hauptabteilungsleiter Corporate SocialResponsibility und damit ORF-Leiter LICHT INS DUNKEL: „Sich gemeinsam für etwas Großes einsetzen - dieses Lehrlingsprojekt zeigt auf bemerkenswerte Weise, was geschafft werden kann, wenn viele Kräfte gebündelt werden. Die Idee der Postbus AG ist beispielgebend und legt auch den Grundgedanken von LICHT INS DUNKEL dar – die Inklusion. Ich bedanke mich sehr herzlich für dieses Exponat und hoffe, dass eine große Spendensumme für Familien und Kinder in Not zusammenkommt, was wiederum eine Wertschätzung für die Arbeit der jungen Restauratoren darstellt.”
Mario Thaler, Geschäftsführer von LICHT INS DUNKEL: “Ich finde, die Idee einen alten Puch 500 zu restaurieren und an LICHT INS DUNKEL für die Auktion zu übergeben, hat einen ganz besonderen Charme und verfolgt aus meiner Sicht mehrere Ziele.Einerseits zeigt das Projekt sehr anschaulich was Lehrlinge und eine gute Lehrausbildung alles können, die Restauration hat allen Beteiligten viel Freude gemacht und zu guter Letzt kommt der Versteigerungserlös Menschen mit Behinderung zugute.Ein wunderbares Projekt, ein wunderschöner ‘Oldtimer’ für den wir herzlich danke sagen.”
Knifflige Aufgabe für die Lehrlinge
Mit dem Projekt Lehrling Puch 500 wurden die jungen Postbus-Techniker: innen gleichermaßen gefördert wie gefordert. Ging es doch auch darum, dass sich die Lehrlinge in den einzelnen Postbus-Werkstätten untereinander so abstimmen, dass kein Leerlauf entsteht. Die Lehrlinge und ihre Ausbilder haben dies perfekt in die Praxis umgesetzt. Die rund 700 Arbeitsstunden, die insgesamt in dieses Projekt investiert wurden, haben sich jedenfalls für alle Beteiligten gelohnt.
Im Herbst 2021haben die Lehrlinge in einer gemeinsamen Aktion in Innsbruck das Fahrzeug komplett in seine Einzelteile zerlegt. Die folgenden Arbeitsabläufe wurden nach einem genau ausgeklügelten Plan auf die einzelnen Werkstätten aufgeteilt. Karosserie, Türen, Hauben und Anbauteile wurden von der Postbus-Werkstätte in Innsbruck aufbereitet. Für die Achsen, Räder, Bremsen, Bremsleitung sowie den Kabelbaum zeichneten die Lehrlinge der Postbus-Werkstätte Zell am See verantwortlich. In der Postbus-Werkstätte Wolfurt kümmerten sich die Vorarlberger Lehrlingeum den Motor, die Kupplung sowie um das Getriebe. Im Frühjahr haben die Lehrlinge damit begonnen, die restaurierten Teile in der Postbus-Werkstätte Innsbruck wiederzusammenzubauen. Die letzten Handgriffe am frisch restaurierten Puch 500 Oldie erfolgten gemeinsam Anfang Juni 2022.Jetzt startet das rüstige Puch-Schammerl bei der Versteigerung im Rahmen von 50 Jahre ORF LICHT INS DUNKEL seine nächste Fahrt. Alle Beteiligten am Projekt „Puch 50“ wünschen sich möglichst viele Mitbieter:innen für den guten Zweck.
Quelle: ÖBB Presse
eFuels im Praxistest. Nachdem der ADAC vor ein paar Tagen die positiven Testergebnisse von eFuels kommuniziert hat, zieht nun auch der ÖAMTC nach. Und was noch zu ergänzen ist: Mit eFuels ist man klimaneutal unterwegs, da genau jene Menge an CO2 im Verbrennungsprozess ausgestoßen wird, die bei der Herstellung verwendet wurde.
E-Fuels © ÖAMTC
E-Fuels und HVO mit großen Vorteilen bei Emissionen und ohne Nachteile im Betrieb!
Der CO2-Ausstoß des Straßenverkehrs muss deutlich sinken, um die Klimaziele zu erreichen. Darüber besteht Konsens, über das "Wie" wird hingegen noch diskutiert. Für den ÖAMTC ist klar: Die Elektromobilität spielt dabei eine zentrale Rolle, mit ihr allein wird es sich allerdings nicht ausgehen.
ÖAMTC-Cheftechniker Thomas Hametner
"Wir plädieren daher – neben einer Vielzahl an begleitenden Maßnahmen – für den raschen und flächendeckenden Einsatz von alternativen Kraftstoffen für Verbrennungsmotoren. Der Vorteil: Die Bestandsflotte kann damit je nach Beimengungsgrad zum fossilen Kraftstoff CO2-ärmer bis nahezu CO2-neutral betrieben werden."
Vielversprechende Testergebnisse
Der ÖAMTC hat gemeinsam mit seinen Partnerorganisationen biogene und synthetische Kraftstoffe auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Hametner fasst die Ergebnisse zusammen:"Beim Betrieb der Testfahrzeuge kam es unabhängig vom Baujahr zu keinerlei Problemen. Auch eine Erhöhung der Schadstoff-Emissionen wurde nicht gemessen." Beim Dieselersatz HVO war sogar das Gegenteil der Fall: Der Schadstoffausstoß ging im Test leicht zurück und durch die höhere Zündwilligkeit des Kraftstoffs verbesserte sich das Ansprechverhalten des Motors. Getestet wurde auf dem Laborprüfstand, um festzustellen, ob die Fahrzeuge auch ohne fossile Kraftstoffe die für die Zulassung maßgeblichen Vorgaben einhalten. Hier geht's zum Artikel und den Ergebnissen: LinkQuelle: ÖAMTC
Synthetischer Kraftstoff als klimaneutrale Alternative - ADAC Untersuchung zu eFuels zeigt, dass sie problemlos statt herkömmlichem Sprit getankt werden könnten.Synthetische Kraftstoffe sind schon seit geraumer Zeit als klimaneutrale Alternativen zu Benzin oder Diesel im Gespräch. Bisher gibt es zwar kaum Produktionsanlagen, doch das soll sich in naher Zukunft ändern. Ob die eFuels aber tatsächlich als Ersatz dienen können, hat der ADAC aktuell untersucht. Die Ergebnisse sind vielversprechend: Die Labor-Untersuchungen des Clubs haben gezeigt, dass die synthetischen Kraftstoffe problemlos funktionieren, sofern die Modelle für den jeweiligen Sprit freigegeben sind. Die Messungen konnten bestätigen, dass sich auch die Schadstoffemissionen durch die alternativen Kraftstoffe nicht verschlechtern. Karsten Schulze, ADAC Technikpräsident: „Unsere Ergebnisse zeigen, dass weiter optimierte eFuels das Potenzial haben, bei der bestehenden Fahrzeugflotte nicht nur die CO2-Bilanz zu verbessern, sondern auch die Schadstoffemissionen zu reduzieren. Dafür müsste man nicht die Erneuerung der gesamten Flotte abwarten.“ Die CO2-neutralen Kraftstoffe wären damit eine gute Ergänzung zum Markthochlauf der Elektromobilität, denn sie können parallel einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Für die aktuelle Untersuchung standen nur Prototypen-eFuels zur Verfügung, die eine gute Qualität aufweisen, aber aktuell noch nicht das volle Potenzial künstlich erzeugter Kraftstoffe ausnutzen. Geplante neue Produktionsanlagen werden in Zukunft weiter optimierte Kraftstoffe produzieren. Die Messungen zeigen, dass es noch Optimierungspotenziale bei der Zusammensetzung der künstlichen Kraftstoffe gibt. So könnte ein ideal ausgelegtes eFuel letztlich sogar einen positiven Effekt auf die Luftreinhaltung haben, da beispielsweise ein reduzierter Aromatenanteil im Kraftstoff für geringere Partikelemissionen sorgen kann. Allgemein gilt: Die Herstellung von strombasierten eFuels ist mit einem hohen Energieaufwand verbunden, daher macht eine Produktion vor allem mit überschüssigem Ökostrom Sinn. Sonnen- oder windreiche Gegenden eignen sich dafür besonders. Da es auch möglich ist, mineralische und künstliche Kraftstoffe zu mischen, kann der eFuels-Anteil kontinuierlich je nach Verfügbarkeit gesteigert werden. Aus Sicht des ADAC zählt daher das Argument nicht, dass der Gesamtbedarf für eFuels aktuell ohnehin nicht gedeckt werden könnte und sie damit abzulehnen wären. „Es sollte jetzt die Chance ergriffen werden, den fossilen Anteil durch Beimischung von eFuel kontinuierlich zu reduzieren und so schon jetzt einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten,“ so Schulze. „Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wichtig, dass die Politik für Hersteller Anreize schafft und Perspektiven gibt. Denn die hohen Investitionen und Entwicklungsaufwände erfordern Planungssicherheit.“ Außerdem sollte nach Ansicht des ADAC in Deutschland endlich die Zulassung für den regulären Verkauf paraffinischer Dieselkraftstoffe nach EN 15940 (z.B. HVO) als Dieselersatz erfolgen. In anderen EU-Ländern sind diese Kraftstoffe bereits erhältlich. Die Alternativen für Ottokraftstoffe mit der Norm EN 228 können in jedem Benziner problemlos verwendet werden. Paraffinische Dieselkraftstoffe wie HVO sind dagegen nicht hundertprozentig mit der Dieselnorm EN 590 kompatibel, weshalb ein Dieselmotor explizit dafür freigegeben sein muss. Die Auto-Hersteller sind in Teilen immer noch sehr zurückhaltend bei den Freigaben ihrer Dieselmodelle für paraffinische Kraftstoffe wie HVO. In skandinavischen Ländern ist man hier schon weiter. Der ADAC fordert daher die gleichen Freigaben auch für die Modelle in Deutschland. Die unterschiedlichen Kraftstoffe wurden im ADAC Test in fünf Fahrzeugmodellen auf dem Prüfstand untersucht. In über 100 Messungen wurden die Abgasemissionen und die Verbräuche exakt bestimmt und miteinander verglichen. Detaillierte Informationen zum Testverfahren sowie ausführliche Ergebnisse gibt es unter adac.de:
www.adac.de/verkehr/tanken-kra... Technik | ADAC e.V. | 02.12.2022
Strombasierte erneuerbare flüssige Kraftstoffe (eFuels) und deren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele in den Sektoren Mobilität, Produktion und Dienstleistung
Zielsetzung dieser Fachtagung vom 20. bis 21.10.2022 in der Wirtschaftskammer Österreich war die brennenden Fragen zum Thema aus den unterschiedlichsten Richtungen zu beleuchten. Was sind eFuels, was können sie? Haben Sie das Zeug, ein Baustein eines klimaverträglichen Energiesystems zu werden? Wohin gehen die internationalen Trends?
Es war Zeit, den blinden Fleck „synthetische Energieträger“ auszuleuchten und den Fokus auf den Globus auszuweiten, um über den Gartenzaun blicken.
eFuels sind die globale Lösung für eine globale Herausforderung. Denn mit eFuels können Fahrzeuge und Anlagen heute und in Zukunft weltweit klimaneutral genutzt werden.
Der Kampf gegen den Klimawandel ist eine globale Herausforderung und erfordert deshalb globale Lösungen. Die eFuel Alliance bekennt sich vollumfänglich zu den EU-Klimaschutzzielen 2050 und möchte den Übergang zu nachhaltigen, modernen und wettbewerbsfähigen Volkswirtschaften in der EU tatkräftig unterstützen. Um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen und die Energiewende erfolgreich voranzutreiben, braucht es den Einsatz technologischer Innovationen, was nur durch eine echte Technologieoffenheit gewährleistet werden kann. Diese technologischen Lösungen müssen in der gesamten EU, aber auch in Regionen jenseits Europas einsetzbar sein – ungeachtet deren Wirtschafts- und Kaufkraft, deren topographischen Gegebenheiten oder technischen Voraussetzungen.
Strombasierte eFuels – biogene synthetische Kraft- und Brennstoffe – sind eine solche Lösung. Sie sind die Alternative zu herkömmlichen flüssigen Kraft- und Brennstoffen und daher hervorragend geeignet, die CO2-Emissionen im Straßen-, Schiffs- und Luftverkehr, sowie im Wärmemarkt entscheidend und bezahlbar zu reduzieren – bis hin zur Klimaneutralität.
Starke Partner wie das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, die Wirtschaftskammer, TU-Wien, TU-Graz, Österr. Städtebund, Siemens Energy, Aramco, Verbund, ÖAMTC, AVL Rexel und KTM waren neben den 105 Mitgliedern der efuel-alliance Österreich die Partner, die diesen ersten Kongress zum Thema synthetische Kraftstoffe unterstützten.
Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich war durch Mag. Christian Schamburek und Mag. Christian Gantner vertreten. Christian Schamburek war auch am Tag 2 Teilnehmer einer Podiumsdiskussion mehrerer eFuels-Stakeholder, um klar die Interessen von rund 100.000 BesitzerInnen von klassischen Fahrzeugen zu fortschrittlichen klimaneutralen Treibstoffen, aber vor allem einem technologieoffenen Zugang der Politik zu diesem Thema, aufzuzeigen.
Wobei an dieser Stelle verraten werden kann, dass das Segment „Kulturgut – Oldtimer“ als Sondergruppe auch in Zukunft auf Österreichs Straßen – angetrieben mit efuels – gesehen werden kann.
Die einleitenden Worte sprach Jürgen Roth, Aufsichtsratsvorsitzender der efuel alliance Österreich, Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich und Peter Hanke, amtsführender Stadtrat für Wirtschaft, Finanzen und Internationales von Wien.
Sie alle bekräftigten die Notwendigkeit der Technologieoffenheit, um die anstehenden Probleme und die Klimaschutzziele 2035 zu erreichen. Die Lösung liegt in der Technologie und Innovation nicht in der Verhaltensänderung einer menschlichen Grundeigenschaft – der Mobilität. EFuels sind als Baustein der Energiewende nicht wegzudenken und großteils auch anerkannt.
Die Opening Keynote hielt Franz Josef Rademacher, Mathematiker und Wirtschaftswissenschafter sowie Mitglied des Club of Rome. Er zeigt in pointierten, aber klaren Worten die vielfachen Absurditäten der der politisch ideologisch gefärbten Lösungsansätze, als einzige Antriebsalternative die Batterie zur Lösung aller Problem zu sehen. Die CO2 Problematik lässt sich nicht allein in Europa lösen. 1/3 der weltweiten CO2 Emissionen kommen aus China, Tendenz stark steigend - gefolgt von Afrika, Asien und USA. Europa ist in dieser Thematik eher als klein zu betrachten. Trotzdem generiert sich die EU und die Brüsseler Beamtenschaft als jene Gruppe, die den „Stein der Weisen“, die vollkommene Elektrifizierung unserer Industrien, der Mobilität, der ganzen Gesellschaft unter dem Schirm der „Energieautarkie“ gefunden zu haben glauben. Allein dabei wird vergessen, dass es diese Autarkie nur dann geben kann, wenn Europa die Atomkraft massiv vorantreibt – wollen das die Grünen? Auch wird vollkommen beiseitegeschoben, dass wir damit die aktuelle Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen gegen eine massive „Batterieabhängigkeit“ – seltene Erden etc – von China eintauschen – kann das die Lösung sein? F. J. Rademacher geißelte auch die Absurdität der Klimaziele sowie die hohe Abhängigkeit von Wissenschaft und Wirtschaft vom Brüsseler Finanztropf.
Die Mobilität stellt er ins Zentrum unserer Wertschöpfung, der Qualität unseres Lebens und sieht gerade im Güterverkehr den „Transmissionsriemen“ unseres BIPs. Die politische Richtung die Europa im Moment geht wurzelt in einer ideologischen „Bestrafungs- und Buße- Ideologie“ – dies war nie und kann auch in Zukunft nicht die Lösung unserer Probleme darstellen, sondern technologische und innovative Lösungen müssen Hand in Hand gehen mit einem bewussten Umgang mit unseren Ressourcen und unserer Umwelt.
Daher sind efuels, die die klimaneutrale Mobilität aller auf der Welt vorhandenen Bestandsfahrzeuge erlauben würden, in den Mittelpunkt aller kurz-, mittel-, und langfristigen Strategien zu stellen. Jede Antriebstechnologie wird ihre Anwendung finden, eine politische Vorgabe technischer Lösungen der Zukunft ist irrational und absurd.
Die Fachvorträge der beiden Tage gliederten sich in verschiedene Module wie die politischen & rechtlichen Rahmenbedingungen, zu denen unter anderem Hans-Jürgen Salmhofer – Leiter der Abteilung Mobilitätswende im BMK – interessante Aspekte rund um den „Mobilitäts-Masterplan 2030“ für Österreich aufzeigte. Gerade die Sicht der legislativen Seite wurde bewusst in das Programm des Kongresses aufgenommen, um alle, auch kontroversielle Sichtweisen zuzulassen.
Fakt ist, dass die Bereiche Aviation und Maritime (also der Betrieb von Flugzeugen und Schiffen) nicht nur in Österreich als zukünftige eFuels-Segmente anerkannt sind, sondern dies einen EU-weiten Konsens darstellt.
Anders ist die im Bereich PKW und LKW. Obwohl aus technischen Gründen von allen Seiten auch für LKWs eFuels als zukünftige Treibstoffbasis verlangt wird, ist dies auf politischer Seite immer noch strittig, auch auf EU-Ebene. Hier wird immer noch angenommen, dass es Sinn mache, hunderte Kilogramm Batterien durch die Lande zu fahren, um LKWs elektrisch zu betreiben – von der fehlenden Infrastruktur gar nicht zu sprechen. Jede technische sachorientierte Argumentation, dass dies aufgrund der Gewichts- und Reichweitenproblematik nicht möglich sei, wird schlichtweg durch ideologisch gefärbte Aussagen wie – mehr Fracht auf die Bahn, weniger LKWs, Verzicht etc. – weggewischt. Gleichzeitig wird in Zukunft eine Erhöhung des BIP unter der Voraussetzung der Reduktion des Güterverkehrs erwartet – absurd.
Es folgten Module zum Thema Wertschöpfung und Technologie in denen unter anderem Chancen-Risiken und Kosten von Sonja Starnberger vom Energie Institut der Wirtschaft aufgezeigt wurden. Markus Patscheider von der Flughafen Wien AG erläuterte die Wichtigkeit der alternativen klimaneutralen Treibstoffe für den Flugverkehr und Jürgen Rechberger, Vice President Hydrogen& Fuel Cell bei AVL List, beschrieb in einem hochinteressanten Vortrag die österreichischen Technologieentwicklungen und Projekte, die bei AVL-Graz zu den Themen Wasserstoff und synthetische Kraftstoffe im Gange sind. Aktuell wird eine Versuchsanlage in Graz aufgebaut, die mittels Wärmeenergierückführung in den Elektrolyse-Prozess die Effizienz der Herstellung von Wasserstoff bzw. eFuels signifikant steigert. Eine Innovation, die Österreich die Chance gibt, im Zukunftsfeld „Wasserstoff“ eine führende Rolle einzunehmen. Wasserstoff und eFuels spielen in Dekarbonisierung und im Versuch die Klimaziele zu erreichen eine wichtige Rolle.
Auch in diesem Vortrag zeigte sich, dass jede Einengung des technologischen Lösungsportfolios im Zuge der Dekarbonisierung und zukünftigen Mobilität als verantwortungslos einzustufen ist.
Die Lösung liegt im Zusammenspiel aller Kräfte fernab ideologischer Scheuklappen.
Am zweiten Tag waren Wirtschaftliche Überlegungen sowie Importstrategien und Risikomanagement im Fokus.
Martin Cames vom Öko-Institut e.V./Berlin und Martin Baumann von der Österreichischen Energieagentur argumentierten primär mit der unterschiedlichen Effizienz der jeweiligen Systeme. Dabei verglichen sie BEV (batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge) mit Verbrennerfahrzeugen unter der Annahme, dass direkt 100% klimaneutral und nachhaltig erzeugter Strom ohne jeden Leitungsverlust „getankt“ wird. Vollkommen außer Acht blieben die Aspekte der Herstellung und Entsorgung sowie des Strommixes (Kohle, Atom, Gas, etc.). Unter diesen Annahmen schneiden BEV formal naturgemäß erheblich besser ab. Auch gab es keine Antworten auf Fragen, wie wollen wir mit der Bestandsflotte umgehen, welcher „Fußabdruck“ wird mit der rasanten Herstellung neuer Fahrzeuge und der dafür erforderlichen Ladeinfrastruktur geschaffen und woher sollen in kurzer Zeit Rohstoffe und Fachpersonal kommen?
All diese Aspekte nahm Sebastian Kummer von der WU Wien in seinen sehr launigen und pointiert gehaltenen Vortrag auf. Er kritisierte massiv die derzeit von Ideologien statt von technisch-wirtschaftlichem Sachverstand geprägte Debatte in Österreich und Europa. Die proklamierten Ziele haben eine versteckte politische Agenda: nämlich weniger Ressourcenverbrauch bedingt schlicht weniger Wohlstand! Und das sollte man auch der Bevölkerung klar kommunizieren. Alle Dogmen in der aktuellen ideologischen Debatte erschweren sachliche Lösungen – z.B. Autos, LKW und Flugzeuge sind „böse“, die Bahn ist „gut“. Die Politik unterschätzt schlicht die Komplexität des Themas! Sein Fazit: Österreich braucht ein diversifiziertes Portfolio, um seine Abhängigkeiten zu verringern und auf unerwartete Veränderungen flexibel reagieren zu
können.
David Bothe von Frontier Economics analysierte dann Marktentwicklungen für synthetische Kraftstoffe, THG (Treibhausgase) – Emissions – Bilanzen (und zwar inkl. Infrastruktur) sowie die Rohstofffrage. Eines zeigte sich klar: die Ausbaukapazitäten sind nicht „unendlich“ steigerbar! Optimal ist ein diversifizierter Technologie-Mix, wobei er global die BEV als Minderheitenprogramm sieht. Zur Sicherstellung der Energieversorgung seien jedenfalls die Elektrolyse-Kapazitäten stark und forciert zu erhöhen. Schnelligkeit sei relevant, der Infrastrukturausbau ist dringlich, eFuels für die Bestandsflotte unabdingbar und das europäische Verbrennerverbot kontraproduktiv.
Die Analyse geeigneter Regionen für die „Überschussproduktion“ von Energie durch Maximilian Pfennig vom Fraunhofer Institut und den Herrn Reuter vom Austrian Institute of Technology sowie Rodgarkia-Dara von Frontier Economics zeigte klar, dass global genügend Potential vor allem in Afrika, Südamerika und USA sowie Australien zur Verfügung steht. Aber auch in Rumänien, Spanien oder den Vereinigten Arabischen Emiraten sind solche Projekte sinnvoll und kurzfristig möglich.,
Interessant war ein Vortrag von Drazen Maloca, Wirtschaftsdelegierter in Chile, über die Pläne Chiles bis 2035 die Weltmarktführung in der Herstellung von Wasserstoff zu übernehmen. Als Land, das im Norden über praktisch 365 Tage Sonne und im Süden über permanente Windkraft verfügt, sind die Voraussetzungen perfekt. Nicht umsonst setzt Porsche mit hochkarätigen Partnern den Bau einer industriellen Anlage zur Herstellung wasserstoffbasierter Treibstoffe in Chile aktuell um. Die politischen Weichen wurde gestellt und auch schon Photovoltaikanlagen in unglaublicher Größe und Kapazität umgesetzt.
Den Abschluss der Veranstaltung bildete dann die Stakeholderdiskussion zu den Einsatzbereichen synthetischer Kraftstoffe. Einmal mehr stellten Günther Ofner, Flughafen Wien, Helfried Sorger, KTM, Bernhard Wiesinger. ÖAMTC, Peter Wiesinger, Wiener Linien, Christian Schamburek, KHMÖ, klar, dass eFuels als Lösungsansatz unabdingbar und reine Batteriestrategien für verschiedenste Segmente unserer Mobilität schlichtweg nicht umsetzbar sind. Synthetische Kraftstoffe sind DIE Chance auch Bestandsflotten in einem überschaubaren Zeitraum, global, klimaneutral zu betreiben.
Zusammenfassend war dieser Kongress ein wichtiger Schritt und Baustein, das Thema eFuels als wichtigen Bestandteil zukünftiger Mobilität weiter zu verankern und ideologische Eingrenzungen aufzubrechen.
Text: Christian Schamburek, Christian Gantner
Fotos: © MTMA - Multimedia-Agentur / Manuel Tenora www.mtma.at
Kurzstatement zum Thema eFuels für Oldtimer im Rahmen der eFuel alliance Österreich Beiratssitzung 2022.
eFuels sind ein wichtiger Beitrag zu einer klimaneutralen Mobilität in der Zukunft - auch klassische Fahrzeuge können damit betrieben werden.
Video-Link: youtu.be/04TJ_VVJwl8
Christian Schamburek. Der Oldtimer-Experte wirbt für synthetische Kraftstoffe und Technologieoffenheit, statt den Fokus nur auf Elektroautos zu richten.
Quelle: Kurier, 30. Juli 2022, von Thomas Pressberger
„Es ist unbestritten, dass der Mensch die Umwelt beeinflusst und sie seit der industriellen Revolution massiv schädigt“, sagt der Generalsekretär des Kuratoriums Historische Mobilität in Österreich, Christian Schamburek. Doch es würden oft Teilbereiche oder kleine Ausschnitte eines Gesamtproblems herausgenommen, wie bei dem Bestreben der EU nach einem Verbot von Neuzulassungen von Autos mit Verbrenner-Motoren ab 2035. „Nicht die Technologie ist das Problem, sondern dass etwas verbrannt wird, und zwar Treibstoffe fossilen Ursprungs“, sagt Schamburek. Dadurch würde CO2 entstehen,
genausowie beimHausbrand, wenn Holz im Kamin verbrannt werde. Hausbrand gelte laut EU als klimaneutral, weil das Holz zuvor das CO2 gebunden habe. Würde man Verbrenner-Motoren mit synthetischen Kraftstoffen betreiben, für deren Erzeugung ebenfalls CO2 gebunden und nachher wieder ausgestoßenwerde,wäre das ebenfalls klimaneutral.
Verantwortungslos
„Es ist irrational, eine Technologie zu verbieten, durch die ein Motor klimaneutral betrieben werden kann“, sagt Schamburek. Es sei seines Wissens nach überhaupt das erste Mal, dass von der Politik eine Technologierichtung vorgegeben werde. Keiner könne aber heute sagen, wie sich eine Technologie in zehn oder 15 Jahren weiterentwickeln
werde, weshalb ein Verbot verantwortungslos sei. Das Kuratorium fordert daher Technologieoffenheit, statt reinen Fokus auf Elektromobilität. „Es wird Bereiche geben, in denen batteriebetriebene Fahrzeuge Sinn ergeben, es wird aber auch Bereiche geben, in denen synthetische Kraftstoffe Sinn ergeben“, sagt Schamburek. Letzteres sei zum Beispiel bei
Flugzeugen oder beim Schiffs- und Schwerverkehr der Fall. Das CO2-Thema sei kein europaweites, sondern ein globales. „Es ist schön, wenn wir vorangehen, aber wenn andere Regionen, wie Asien oder Afrika, nicht nachziehen, alles zu elektrifizieren, dann nutzt es halt nix“, so Schamburek.
Die Oldtimer-Branche dagegen tangiert die Diskussion um das Verbrenner-Aus kaum, bleibt sie doch davon weitgehen unbetroffen. Ab 2035 dürfen laut jetzigem Stand nur keine Autos mit Verbrenner-Motoren neu zugelassen werden, bereits zugelassene dürften weiter an und abgemeldet werden. Schamburek glaubt nicht, dass der Sprit oder synthetische Kraftstoffe sich durch die Hinwendung zu mehr E-Mobilität verteuern werden. Die großen Ölkonzerne produzieren für den Weltmarkt, nicht nur für Europa, und dort werde noch lange mit Verbrennern gefahren werden, glaubt der Experte.
Eine große Umweltbelastung sind Oldtimer nicht. Nur 0,2 Prozent aller in Österreich gefahrenen Straßenkilometer
würden auf diese entfallen, erinnert Schamburek. Das Kulturgut Oldtimer weiter auf der Straße zu halten und die Geschichte der Mobilität „erfahrbar“ zu machen, sei also absolut wünschenswert. Und sollte der Sprit doch noch teurer werden, dann könnte man sich das bei den wenig gefahrenen Kilometern wahrscheinlich immer noch leisten.
Fachleute gesucht
Die großen Themen der Oldtimer-Szene sind abseits der aktuellen Debatte die Umwelt, gesellschaftliche Veränderungen
und Nachwuchsprobleme. Letzteres betrifft sowohl die Seite der Professionisten – wie Mechaniker, Sattler, Karosseriespengler – aber auch Fahrer. Das Interesse junger Leute für Oldtimer hat in den vergangenen Jahren allerdings wieder zugenommen. Wollten 2017 noch 17 Prozent einen Oldtimer ihr Eigen nennen, so waren es 2022 bereits 30 Prozent. Auch bei Messen, wie jüngst der Tullner Oldtimermesse, habe es einen großen Andrang, auch von jüngeren
Interessenten, gegeben. Wenig Neues gibt es auf der Preis-Front. „Die Preise steigen nicht, seit drei bis vier Jahren stagnieren.
kurier.at/wirtschaft/verbrenne...
Schon 2017 in der ersten Studie "Oldtimer in Österreich - sozioökonomische Faktoren historischer Fahrzeuge" ((c) Christian Schamburek, Telemark Marketing), zeigten sich hohe Sympathiewerte für historische Fahrzeuge. Rund 400 Personen (representativ für die österreichische Gesamtbevölkerung) wurden in der Studie zu verschiedenen Faktoren zum Thema Oldtimer befragt.
Praktisch alle positiv besetzten Aussagen konnten Zustimmungswerte umd die 80 bis 90 Prozent erreichen ("trifft voll zu" und "trifft eher zu" wurde addiert).
2020 wurde diese Representativbefragung wiederholt um allfällige Veräanderungen aufzuzeigen. Es zeigte sich, dass die Zustimmung auf diesem hohen Niveau stabil geblieben ist.
- Oldtimer sind mir sympathisch: 92%
- Oldtimer sind Kulturgut und sollten erhalten bleiben: 95%
- Ich freue mich, wenn ich einen Oldtimer sehe: 92%
- Oldtimer sollten auch in Zukunft auf unseren Straßen zu sehen sein: 89%
- Ich interessiere mich für das Thema Oldtimer/ historische Fahrzeuge: 61%
- Ich würde gerne einen Oldtimer/ ein historisches Fahrzeug besitzen: 56%
2022 wird die gesamte Studie nun aktualisiert. Die ersten Ergebnisse der Representativbefragung zeigen erneut ein sehr hohes Niveau an Sympathiewerten für Oldtimer in der österreichischen Bevölkerung. Detailergebnisse folgen im Frühherbst 2022.
Download der Studienergebnisse 2017 und 202o unter www.oemvv.at
Fragen zum Thema an Mag. Christian Schamburek schamburek@khmoe.at
Thema von "Punkteins" war, das Kulturgut Oldtimer dem Publikum insbesondere in Österreich, einfach näherzubringen. Über Oldtimer zu reden und die Menschen, die sich damit beschäftigen, die Art der Beschäftigung, die Motivation. Es wurden kurze Einblicke gegeben – Beispiele und Anekdoten erzählt und Interessantes diskutiert.
Link: youtu.be/aWRW7219VfU
Es ging um aktuelle und zukünftige Herausforderungen: Wie geht es mit den rechtlichen Bedingungen weiter, wenn das Zeitalter der Verbrennungsmotoren zu Ende geht? Worauf muss im Rahmen einer Interessensvertretung hingearbeitet werden und wie? Und das Ganze hat natürliche auch eine gesellschaftliche Seite: Wird die Beschäftigung mit „alten“ Fahrzeugen uncool oder kommt aus der Mode, gibt’s Nachwuchsprobleme in der Szene? Gibt’s einen Widerspruch zum Zeitgeist, zum Umweltbewusstsein, zum Leben in der Krise, zur Konsumkultur? Wie wird es weitergehen? Das und viel mehr wurde im Rahmen der Sendung von Christian Schamburek (Generalsekretär des ÖMVV und KHMÖ, Herausgeber des Oldtimer Guide) und Christian Gantner (Vorstandsmitglied im ÖMVV und KMHÖ) im lockern Gespräch mit Xaver Forthuber erläutert.
Die Presse vom 8.7. 2022:
Verbrenner-Aus. Oldtimerbesitzer können aufatmen. Sie bleiben bis auf Weiteres von den EU-Regeln ausgenommen. Für exklusive Sportwagen mit Benzinmotoren gibt es ein späteres Ablaufdatum.
Wien. Für manche ihrer Fahrerinnen und Fahrer sind sie ein Lebenstraum. Ob ein schöner Oldtimer oder ein röhrender Ferrari: Nach derzeitigem Verhandlungsstand zum Aus für Verbrennungsmotoren in der EU werden sie in unterschiedlicher Weise von den europäischen Klimaschutzmaßnahmen betroffen sein. Zwar machte sich eine Mehrheit der EU-Abgeordneten für Ausnahmen in diesen Bereichen stark, doch das Ergebnis ist einstweilen lückenhaft und könnte in den Verhandlungen mit EU-Kommission und -Regierungen noch abgeändert werden.
Obwohl sie in den meisten EU-Ländern als erhaltenswertes Kulturgut anerkannt sind, werden Oldtimer - ob Autos oder Motorräder - im bisher ausgehandelten Gesetzestext nicht explizit als Ausnahme angeführt. Für sie gilt dieselbe Regel wie für ältere Pkw und leichte Lkw. Fahrzeuge, die vor 2035 zugelassen wurden, dürfen auch danach mit Benzin oder Diesel betrieben werden. Den Verhandlern reichte dies aus, um bereits von gelösten Problemen für Oldtimerbesitzer zu sprechen. Freilich hat diese globale Regelung noch ihren Haken: Sie gibt den Nationalstaaten einen Spielraum, über die Umsetzung neuer Abgasregeln für diese Fahrzeuge in Zukunft selbst zu entscheiden.
Interpretationsspielraum gibt es auch bei der Neu- oder Wiederzulassung älterer Fahrzeuge. Sie sind etwa bei importierten Oldtimern notwendig. In Österreich gibt es zudem eine gesonderte Zulassung für "Historische Fahrzeuge" ab einem Alter von 30 Jahren. Die Oldtimer dürfen dann nur noch maximal 120 Tage im Jahr in Betrieb genommen werden, für sie gelten im Gegenzug Erleichterungen etwa bei der Versicherung oder bei der §57a-Überprüfung.
Entwarnung aus Ministerium
Laut dem Kuratorium für historische Mobilität (KHMO) sind aktuell rund 253.000 Oldtimer, darunter auch viele Motorräder, in Österreich zugelassen. Das Verkehrsministerium gibt für diese Fahrzeuggruppe jetzt Entwarnung. Auf Anfrage der "Presse" wurde versichert, dass Oldtimer vom Verbrenner-Aus im Jahr 2035 in keiner Weise betroffen sein werden. Denn "die EU-Regeln beziehen sich auf die erstmalige Zulassung von Fahrzeugen", so die Interpretation des Ministeriums. Für neue technische Vorschriften gebe es immer einen Stichtag, ab dem Typengenehmigungen nach diesen Regeln ausgestellt werden. "Wurde ein Fahrzeug aber vor dem jeweiligen Stichtag erstmalig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Verkehr zugelassen, kann dieses Fahrzeug zeitlich unbegrenzt in jedem Mitgliedstaat wieder zugelassen werden - Verkehrs- und Betriebssicherheit natürlich vorausgesetzt.
Wichtig ist für Oldtimerfahrer, die …
Der gesamte Artikel: www.diepresse.com/6162587/verb...
Nach wie vor kursieren eine Menge an Fehlinformationen zum Eintrag "historisch" in die Fahrzeugdokumente im Rahmen einer "historischen Typisierung". Die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen wurden schon oft kommuniziert. Hier nun eine Fragensammlung mit den entsprechenden Antworten zum Thema "rotes Oldtimerpickerl". Frequently asked questions Was ist die Genehmigung als historisches Fahrzeug? In die Fahrzeugpapiere (Typenschein oder Einzelgenehmigung) wird die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ eingetragen. Auf diese Eintragung beziehen sich alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen. Was sind die Grundvoraussetzungen für eine "historische" Typisierung? Das Fahrzeug muss älter als 30 Jahre sein, in einem originalen guten Zustand (Zustandsnoten 1-3), nicht für den täglichen Gebrauch und in der approbierten Liste des BMVIT als erhaltungswürdig eingetragen sein (www.khmoe.at).Warum soll ich das machen? Verschiedene gesetzliche Maßnahmen – weltweit – werden es zukünftig immer schwieriger machen, mit „normalen“ Gebrauchtwagen diese Vorgaben zu erfüllen. Im LKW-Bereich sind schon derzeit Ausnahmen von den IG-L Fahrverboten an die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ gebunden. In D haben Fahrzeuge mit H-Kennzeichen praktisch bei allen Fahrbeschränkungen Ausnahmen. Wer ist dafür zuständig? Für die Änderung der Dokumente ist die Prüfstelle der Landesregierung zuständig (in jenem Bundesland, wo das Fahrzeug zugelassen ist, bzw. der BesitzerIn den Hauptwohnsitz hat)Welches Fahrzeug erfüllt die Bedingungen - Warum keine automatische Umstellung? Das Fahrzeug muss mind. 30 Jahre alt sein, sich in einem originalgetreuen Zustand befinden, bzw. Veränderungen „historisch korrekt“ sein, nicht für den täglichen Gebrauch. Weiters muss das Fahrzeugmodell in der approbierten Liste des BMVIT als erhaltungswürdig eingetragen sein oder werden (www.khmoe.at). Das wird vor der Eintragung überprüft.Wie weiß ich ob mein Fahrzeug in der approbierten Liste eingetragen ist? Auf der Website des KHMÖ gibt es eine Fahrzeugsuche oder man fragt unter office@khmoe.at einfach nach. Ist ein Fahrzeugmodell nicht eingetragen, kann der Aufnahmeprozess auch über die Website gestartet werden. Zur Bestätigung eines Eintrages gibt es eine Bestätigungsurkunde (€ 75,- zzgl. Versand und Ust) Wie funktioniert das Eintragen – negative Überprüfung – wie weiter? Grundsätzlich ist die Vorführung des Fahrzeuges bei der Prüfstelle der Landesregierung erforderlich. Ergibt die Überprüfung Mängel die eine Eintragung „historisches Fahrzeug ausschließen“ so wird ein Mängelbefund ausgestellt. Anhand dessen die beanstandeten Mängel behoben bzw. die erforderlichen Unterlagen besorgt werden können. Was kostet es? Je nach Fahrzeugart und Art der Dokumente, bzw. Unterlagen beträgt die Gebühr ca. 40,- bis 60,- Euro (Oktober 2017) Was ändert sich für mich? Fahrtbeschränkung von 120 Tagen für Kraftwagen (PKW, LKW, Zugmaschinen etc.) und 60 Tagen für Krafträder (Motorräder, Motorfahrräder, Motordreiräder), erforderliche Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) bzw. das Prüfintervall §57a von 2 Jahren. Vorlage des Typenscheins bzw. die Einzelgenehmigung Zukünftig bei der §57a Überprüfung „historisch“.Inhalt Fahrtenbuch? Das Fahrtenbuch muss „zuordenbar“ sein (Fahrzeugtyp, Fahrgestellnummer, Kennzeichen), es darf nicht manipulierbar sein (lose Blätter, bzw. Seiten nicht nummeriert), es sind die Tage an denen gefahren wird vor Antritt der Fahrt aufzuzeichnen bzw. durchzunummerieren, sowie der km-Stand bzw. die gefahrenen Kilometer und die Fahrtstrecke zu dokumentieren.Vorteile? Ausnahmen bei bestimmten gesetzlichen Bestimmungen (z.B. IG-Luft), Prüfintervall bei der § 57a Überprüfung 2 Jahre, Dokumentation des Kulturgutes „Historisches Fahrzeug“ nach außen. Wie wird das historische Fahrzeug gekennzeichnet – gilt das auch im Ausland? Die Kennzeichnung erfolgt über eine rot-weiße § 57 a Plakette „Historisches Fahrzeug“. In Ländern mit einschlägigen Bestimmungen wird dies grundsätzlich anerkannt, es ist jedoch bei Auslandsreisen zu empfehlen, dies an den jeweiligen Zielorten zu hinterfragen. Wechselkennzeichen möglich? Man kann „historische Fahrzeuge“ weiterhin mit „normal“ zugelassenen Fahrzeugen auf ein Wechselkennzeichen zusammenmelden.Schwarze Nummerntafel, verliert man diese? Beim Eintrag „historisch“ ändert sich nichts an der grundsätzlichen Zulassung des Fahrzeuges, d.h. es ändert sich weder das Kennzeichen, noch ist der Umstieg auf eine „neue“ Nummerntafel notwendig
Nachträgliche Veränderungen Überprüfung der Genehmigungskonformität bei § 57a? Bei historischen Fahrzeugen wird zukünftig auch überprüft, ob das Fahrzeug mit der Genehmigung (als historisches Fahrzeug) übereinstimmt, damit sollen nachträgliche Umbauten erkannt werden. Hier geht es primär um „offensichtliche“ Veränderungen. Besitzwechsel? Die Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ ist auf das Fahrzeug bezogen und ändert sich nicht bei Besitzwechsel Zusammenhang mit FIVA ID-Card und ÖMVV-Registrierung? Die gesetzliche definierte Eigenschaft „historisches Fahrzeug“ hat keinen Zusammenhang mit einer FIVA ID-Card oder einer alten ÖMVV-Registrierung. In der FIVA ID-Card wird aber auf Veränderungen gegenüber dem Originalzustand hingewiesen, die auch für das „historische Fahrzeug“ relevant sein können. Was wird mit dem weißen Pickerl? Dieses bleibt für Fahrzeuge die nicht „historisch“ eingetragen sind, diese werden quasi als Normalfahrzeuge gesehen.Warum haben wir keine speziellen Kennzeichen (H-Kennzeichen, bzw. 07-Kennz.)? Weil dann kein Wechselkennzeichen mehr möglich wäre. Wenn Wien eine Umweltzone wird, darf ich dann mit dem historischen Fahrzeug einfahren? Nach derzeitiger Gesetzeslage (Landesverordnung) ja.Muss ich auch bei Fahrten im Ausland ein Fahrtenbuch führen? Ja – die Fahrtage gelten auch für Fahrten im Ausland. Kann die Fahrtbeschränkung von den 120/60 Tagen abweichen bzw. zusätzlich eigegrenzt werden? Die 120/60 Tage Regelung ist im KFG verankert. Zukünftige gesetzliche Änderungen sind aus heutiger Sicht nicht abschätzbar. Wie wird das Fahrtenbuch kontrolliert? Im Zuge der § 57a Überprüfung oder auch durch die Behörde.
Bleibt der originale Typenschein bzw. Einzelgenehmigung erhalten? Die originalen Dokumente bleiben erhalten, es wird ein Zusatzblatt eingeheftet. Was besagt der Eintrag in die „Liste der historischen Fahrzeuge“? Der Eintrag sagt nur aus, dass die betreffende Fahrzeugtype als historisch anerkannt werden kann, nichts aber über den historisch korrekten Zustand des betreffenden Fahrzeuges. Welche Vorteile habe ich bei der § 57a Überprüfung – außer den 2 Jahren? Für „historische“ Fahrzeuge aber auch grundsätzlich gelten jene Werte (Abgas, Bremswerte), die für das jeweilige Erstzulassungsdatum bzw. den damaligen Bauvorschriften zulässig waren, es ist aber kein Freibrief für einen schlechten technischen Zustand.Kann die Einhaltung der Fahrtbeschränkung auch anders als mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden? In Bezug auf die Neuregelung in der 35.KFG Novelle gilt folgendes: Bei historischen Fahrzeugen ist die Einhaltung der zeitlichen Beschränkungen gemäß § 34 Abs. 4 anhand der vorgelegten fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen zu kontrollieren.
Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren auch 2023 wieder ein Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam machen soll. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.
Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten:
- Ausrichtung von Clubveranstaltungen
- Eine Teilnahme an einer der vielen Veranstaltungen in allen Landesteilen
- Eine individuelle Ausfahrt mit Ihrem Oldtimer
- Ein Besuch eines der offenen Museen
- Wecken Sie ihr Fahrzeug aus dem Winterschlaf und zeigen Sie es auf der Straße!
- Als Erinnerung gibt es „OLDTIMERTAGE“ Aufkleber (solange der Vorrat reicht)
www.oldtimertage.at
Die Fragestellung der das KHMÖ gemeinsam mit TPA-KKS (TÜV Austria) nachging, war in einem einfachen Testaufbau herauszufinden ob wie eFuels auf verschiedene Materialien oberflächlich wirkt. In einer optischen Vorher-Nachher-Untersuchung wurden Materialien, die bei Oldtimern mit dem Treibstoff in Kontakt kommen können, wie Dichtungen, Metalle, Gummi, Kork, Filz etc. in einem synthetischen Kraftstoff „eingelegt“. Nach rund vier Wochen Einwirkzeit wurden die Proben wieder entnommen und auf Oberflächenveränderungen untersucht. Der Test wurde unter Raumtemperatur und Umgebungsdruck durchgeführt, das Thema Temperatur und Druck im Rahmen eines Verbrennungsvorganges konnten nicht berücksichtigt werden. Die zu beurteilenden Materialen wurden in einem geschlossenen Behälter gegeben, der die Bauteile vollständig mit efuel umgab. Die Beständigkeit wurde nach halber Testzeit erstmalig und nach erfolgter Gesamttestzeit erneut bewertet. Die Auswertungskriterien waren die visuelle Besichtigung auf erkennbare Veränderungen im Vergleich zum Ausgangszustand. Der Test stellte keine vollständige Erprobung nach genormten Regeln bzw. Normen dar, sondern wurde ausschließlich zur Festlegung weiterer Schritte als „Anwendungstest“ angelegt, um eine erste Aussage treffen zu können.
FAZIT: Bei 5 von 38 getesteten Materialien waren Veränderungen erkennbar: 2 Faserstoff Dichtungen, 2 Silikonmaterialien und einem Gummikork. Bei den Produkten mit Veränderungen wurde allerdings noch nicht getestet, ob diese Veränderungen auch bei Kontakt mit derzeit herkömmlich hergestellten Benzinen auftreten, oder ob die Beanstandung ausschließlich bei Kontakt mit e-Fuel auftritt. Grundsätzlich lässt sich aber aus diesem ersten Testaufbau, Aussagen hinsichtlich anderer Tests, die bis dato auch auf internationaler Ebene durchgeführt wurden und in Bezug auf die chemische Zusammensetzung von eFuels sagen, dass aus heutiger Sicht keine gravierenden Unverträglichkeiten synthetischer Kraftstoffe in klassischen Motoren zu erwarten sind, vorbehaltlich weiterer Praxistests.
FOTO: efuelsforum
Der ÖMVV vermittelt ab sofort, in Zusammenarbeit mit Dr. Zeglovits, Financial Services & Consulting GmbH und der DONAU Versicherung AG, eine günstige Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Versicherbar sind NUR Gleichmäßigkeitsveranstaltungen mit einem max. Schnitt von 50 km/h!
Bei den historischen Oldtimern, mit welchen dieses Gleichmäßigkeitsveranstaltung durchgeführt wird, handelt es sich um Kraftfahrzeuge im Sinne des KFG (KFZ-Haftpflichtversicherung). Bei Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen im Sinne des KFG bezieht sich der Versicherungsschutz ausschließlich auf das Veranstalterrisiko. Schadenersatzverpflichtungen aus Haltung oder Verwendung dieser Fahrzeuge bleiben demnach vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Die für den Versicherungsnehmer handelnden Personen sind auch ohne Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen des Abschnitts A, Z. 1, Pkt. 3 EHVB mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Dritte, die aufgrund eines Werkvertrags zur Erreichung des Veranstaltungszweckes tätig werden.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadensersatzverpflichtungen wegen Schäden an ausgestellten Sachen sowie an Fluren und Kulturen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist ferner die Schadensersatzpflicht aus der Beschädigung der den Veranstaltern für die Veranstaltung zur Verfügung gestellten oder der von ihnen gemieteten bzw. entliehenen Räumlichkeiten, Plätze, Gärten, Freigelände und Gegenstände, die zu deren Einrichtung oder Ausschmückung dienen.
Im Basispaket sind folgende Leistungen enthalten:
Versicherungssumme: € 5 Mio
Anzahl Teilnehmer: 250 Personen à 125 Fahrzeuge mit 2 Personen
Vertragslaufzeit: 2 Tage
Bruttoeinmalprämie: € 170,--
Für die Nutzung dieser Veranstalterhaftpflichtversicherung ist das beiliegende Antragsformular auszufüllen und bis längstens 14 Tage vor der Veranstaltung per Mail an zeglovits.office@speed.at
zu senden.
Bei Abweichungen zum Basispaket erhalten Sie ein entsprechendes Angebot.
Für weitere Fragen steht Ihnen Hr. Dr. Zeglovits per Mail gerne zur Verfügung.
www.oemvv.at
Im Zuge einer Verfeinerung der Warennummern im Rahmen des Warenverzeichnisses für die Außenhandelsstatistik auf EU-Ebene kam es zum 1.1.2022 zu einer Änderung der altbekannten Zolltarifnummer 9705, die beim Import von Oldtimern aus Drittländern anzuführen war.
Unmittelbar nach der Warennummer (gleichzeitig HS-Position beziehungsweise HS-Unterposition) 9704 00 00 wird die neue HS-Position 9705 mit den neuen HS-Unterpositionen bzw. Warennummern 9705 10 00, 9705 21 00, 9705 22 00, 9705 29 00, 9705 31 00, 9705 39 00 einschließlich Zwischenüberschriften eingefügt. Der Überbegriff lautet „Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert“. Die Position, die nun statt 9705 anzuführen ist, lautet 97051000: „Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert“. Wer nun einen Oldie aus Drittstaaten (nicht EU-Ländern) importiert muss dies im Rahmen der neuen Zolltarifnummer tun.
Staatsmeisterschaft für historische Fahrzeuge
Nach einer längeren Pause, schreibt der ÖMVV (Österreichischer Motor-Veteranen-Verband) für das Jahr 2022, wieder eine Staatsmeisterschaft aus. Diese wurde mit der Austrian Motorsport Federation (AMF) abgestimmt und gilt für Veranstaltungen mit einem max. Schnitt von 50 km/h.
Um diese neue Serie auch für Veranstalter attraktiver zu gestalten, wurde das Reglement sehr vereinfacht. Wesentliche Änderung ist, dass bei jeder Veranstaltung, die zur Staatsmeisterschaft zählt, grundsätzlich die Durchführungsbestimmungen des jeweiligen Veranstalters Gültigkeit haben. Für die Vergabe der Strafpunkte gibt es seitens des ÖMVV eine Empfehlung.
Eine finanzielle Abgabe an den ÖMVV für die Durchführung eines Staatsmeisterschaftslaufes ist nicht mehr erforderlich.
Wir haben Sponsoren gefunden, die unter anderem die Pokale für die StaatsmeisterInnen zur Verfügung stellen werden.
Die ÖMVV-Staatsmeisterschaft für FahrerInnen und BeifahrerInnen wird in folgenden Kategorien vergeben:
• Automobile bis Baujahr bis 1949
• Automobile der Baujahre 1950 – 1970
• Automobile der Baujahre 1971 - 1992
• Beifahrerwertung jeweils für die oben angeführten Klassen
• Motorräder
Bis jetzt haben sich folgende Veranstaltungen für die Durchführung eines Staatsmeisterschaftslaufes beworben:
Kirschblüten-Classic 30.4. – 1.5.2022
Vienna Höhenstrasse Classic 11.6.2022
Kreuz und Quer 16.7.2022
Ötztal Classic 4.8. – 6.8.2022
MX-5 und Youngtimer-Rallye 15.8.2022
Flachgau Classic 2.9. - 3.9.2022
Rallye Historiale 2.10.2022
Wenn Sie Interesse an der Durchführung einer Staatsmeisterschaftsveranstaltung haben, melden Sie sich bis spätestens 30. März 2022 per Mail bei Robert Krickl; krickl@oemvv.at
Er kann ihnen alle notwendigen Informationen darüber geben.
Download des Reglements unter www.oemvv.at
Die Staatsmeisterschaft wird von OCC (www.occ.eu/at/) und Glasurit (www.glasurit.at) unterstützt.
CO2-Bepreisung beschlossen – klimaneutrale eFuels nicht betroffen. Der Nationalrat hat am 20. Jänner die ökosoziale Steuerreform beschlossen. Sie bringt ua die CO2-Bepreisung fossiler Energieträger. Die CO2-Preise lehnen sich an Deutschland an, das die Bepreisung bereits früher eingeführt hat.
In der Anlage 1 des Gesetzes werden Energieträger genannt, die der CO2-Bepreisung unterliegen, ohne auf synthetische Kraftstoffe (einschränkend oder ausschließend) Bezug zu nehmen. Daraus hätte man schließen können, dass es keinen Unterschied ausmacht, ob die Energieträger fossile oder synthetische sind. Wir konnten mit dem BMF klären, dass nach dem Ziel und der Systematik des Gesetzes entgegen dem Anschein, den Anlage 1 bei isolierter Betrachtung vermittelt, die CO2-Bepreisung nur fossile Energieträger betrifft bzw. betreffen kann. Klimaneutral hergestellte synthetische Kraftstoffe unterliegen ihr nicht.
Spätestens mit Erstzulassungsdatum 1.1.1988 wurde in Österreich für alle benzinbetriebenen PKW die Kat-Pflicht eingeführt. Es gab nur ganz wenige Ausnahmen für bereits bestellte Fahrzeuge und Geländefahrzeuge. Ab diesem Zeitpunkt mussten alle neu zugelassenen oder importierten Fahrzeuge zumindest die sogenannte „US 83“ Vorschrift (Emissionvorgaben) erfüllen.
Mit dem EU-Beitritt hat sich dann einiges geändert, da in einigen EU-Ländern (z.B. Italien oder GB) erst mit 1.1.1993 diese Verpflichtung eingeführt wurde. D.h. man konnte als „EU-Gebrauchtimport“ auch Fahrzeuge in Österreich zulassen, die keinen Kat hatten und eben vor dem 1.1.1993 in einem EU-Land bereits zugelassen waren.
Da die Oldtimer „ganz von selber nachwachsen“ und auch viele Fahrzeuge von irgendwo auf der Welt importiert werden, ergibt sich jetzt folgende Situation – das konkrete Beispiel stammt für ein Fahrzeug aus Südafrika:
Ein PKW mit Benzinmotor ohne geregelten Kat ist auch als Baujahr 1989 oder 1990 in Österreich nicht zulassungsfähig, wenn er über keine EU-Erstzulassung verfügt und nicht zumindest die „US-83“ Norm erfüllt, und daher auch damals in Österreich in dieser Form nicht „zulassungsfähig“ war.
Bei den oft importierten Fahrzeugen aus dem nordamerikanischen Raum gibt es hier im Regelfall kein Problem, da ja - siehe Einleitung – in den USA schon ab 1983 ein Kat-Pflicht bestanden hat. Entsprechend den einschlägigen Vorschriften für historische Fahrzeuge muss der Kat auch vorhanden sein und funktionieren – zumindest entsprechend den damals gültigen US-Vorschriften.
Ing. Karl Eder
Es geht um Intelligente Mobilität und pure Emotion. Die motionexpo2022 ist die Premiere eines neuen Mobilitätsformates der Messe Graz, vom Freitag den 11.3. bis Sonntag den 13.3.2022.
Neben der Präsentation von Neuwagenmodellen der verschiedenen Marken und Händler wird im Ausstellungsbereich das Automobil als Wertanlage in Form von Individualisierung und der Darstellung von Youngtimern und Oldtimern veranschaulicht. Dadurch wird insgesamt ein Spannungsbogen von der Gegenwart bis in die Zukunft im Rahmen der Veranstaltung aufgebaut. Die Geschichte der Fahrzeuge steht im Mittelpunkt – vom Oldtimer, zum Neuwagen bis hin zur Mobilität der Zukunft. Die Halle A wird zum Hotspot der Oldtimer-Szene – das darf ein Liebhaber der Heritage-Fahrzeuge auf keinen Fall verpassen.
Live & Streaming
Zusätzlich werden in der Halle C auf einer Mobilty-Stage verschiedene Videoshows zum Thema Mobilität produziert und live ins Internet gestreamt. Alle 30 Minuten startet auf der Bühne eine neue Videoshow mit verschiedenen Experten, Stars und Ausstellungspartnern. Auch das Publikum wird dabei zum Teil der Show.
Mobilität aus verschiedenen Blickwinkeln auf rund 17.000m²
Zu den unterschiedlichen Facetten der emotionalen Thematik "Mobilität" wie Neufahrzeuge und Technologie, Oldtimer und Youngtimer, Individualisierung und Performance, gewerbliche und kommunale Nutzung von Fahrzeugen und Verkehrskonzepte und Infrastruktur werden heiße Themen wie eFuels diskutiert.
Fakten:
Messe Graz | Stadthalle, Halle A, Halle B, Halle C, Freigelände
11. – 13. März 2022
Freitag: 13.00 bis 21.00 Uhr
Samstag & Sonntag: 09.00 bis 18.00 Uhr
www.motionexpo.at
Das Kuratorium Historische Mobilität Österreich (ÖMVV und AMV) initiieren auch 2022 ein Wochenende, das auf den hohen Stellenwert der historischen Fahrzeuge in Österreich vermehrt aufmerksam machen soll. Alle Clubs, Museen und individuellen Besitzerinnen und Besitzer von historischen Fahrzeugen sind aufgerufen, an diesem Wochenende die historischen Fahrzeuge zu bewegen, zu zeigen und auszustellen.
Es gibt dafür verschiedene Möglichkeiten:
- Ausrichtung von Clubveranstaltungen
- Eine Teilnahme an einer der vielen Veranstaltungen in allen Landesteilen
- Eine individuelle Ausfahrt mit Ihrem Oldtimer
- Ein Besuch eines der offenen Museen
- Wecken Sie ihr Fahrzeug aus dem Winterschlaf und zeigen Sie es auf der Straße!
- Jeder Teilnehmer erhält als Erinnerung einen Aufkleber „OLDTIMERTAGE 2022“
Tragen Sie Ihre Veranstaltung unter www.oldtimertage.at ein.
Aufkleber sind bei den Clubs und Veranstaltern erhältlich.
Es freut uns, wenn die Idee auch in Österreich gut ankommt und wir damit den Stellenwert unserer historischen Fahrzeuge vergrößern und einer breiten Öffentlichkeit näherbringen. Wir bewahren Kulturgüter und wollen das historische Erbe pflegen, bewegen und für jüngere Generationen „erfahrbar“ erhalten.
www.oldtimertage.at